DATEV-Schnittstelle ist nur dann ein belastbares Auswahlkriterium, wenn Belege, Konten und Buchungsinformationen nachvollziehbar übertragen werden. Eine vorhandene Schnittstellenbezeichnung allein reicht nicht; Richtung, Fehlerbehandlung, Aktualität und Export müssen im Test sichtbar werden.

Was muss die Schnittstelle nachweisbar leisten?

  1. 01

    Belege, Konten und Buchungsinformationen nachvollziehbar übertragen werden

  2. 02

    Fehlerstatus und Wiederanlauf werden protokolliert

  3. 03

    Berechtigungen lassen sich getrennt steuern

  4. 04

    Vollständiger Export bleibt nach Vertragsende verfügbar

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Den Ausnahmefall testen, nicht nur den Normalfall

Erzeugen Sie einen doppelten Datensatz, eine nachträgliche Änderung und einen Ausfall. Prüfen Sie, welches System führt und wie sich der Vorgang ohne stillen Datenverlust korrigieren lässt.

Entscheidend ist „Belege, Konten und Buchungsinformationen nachvollziehbar übertragen werden“: Dokumentieren Sie dafür Verantwortliche, Fehlerpfad und Export nach Vertragsende.

Belegumfang
  • FAQ zur obligatorischen E-Rechnung: Zeitplan, Formate, Empfang, Übergangsregeln und Aufbewahrung der E-Rechnung.
  • Status quo der Digitalisierung im Handwerk: Deutschlandbezug, Hemmnisse und Treiber der Digitalisierung im Handwerk.

Prüfbar

Quellen dieser Analyse

2 Quellen
  1. officialFAQ zur obligatorischen E-RechnungBundesministerium der Finanzen • geprüft am 12. August 2026 • belegt: Zeitplan, Formate, Empfang, Übergangsregeln und Aufbewahrung der E-Rechnung.
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  2. researchStatus quo der Digitalisierung im HandwerkDeutsches Handwerksinstitut • geprüft am 12. August 2026 • belegt: Deutschlandbezug, Hemmnisse und Treiber der Digitalisierung im Handwerk.
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